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Preisangabe
Erklärung zur Barrierefreiheit
Eptimum verpflichtet sich, seine Online-Verkaufswebsite gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.
Zu diesem Zweck setzt das Unternehmen die in seinem Mehrjahresplan festgelegte Strategie und Maßnahmen um: in Bearbeitung.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Website www.eptimum.com.
Konformitätsstatus
Eptimum entspricht aufgrund der unten aufgeführten Nichtkonformitäten und Ausnahmeregelungen nicht den allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA), Version 4.1.
Ergebnis der Tests
Die von Eptimum durchgeführte Konformitätsprüfung (Selbstbewertung) umfasste 16 Seiten und ergab Folgendes:
- 49 % der Kriterien der RGAA Version 4.1 erfüllt sind
- Die durchschnittliche Konformitätsrate des Online-Dienstes beträgt 75 %.
Hier die Details :
- Anzahl der anwendbaren Kriterien: 85
- Anzahl der konformen Kriterien: 42
- Anzahl der nicht konformen Kriterien: 43
Nicht barrierefreie Inhalte
Liste der nicht konformen Kriterien:
Bilder
- 1.3 Ist für jedes Bild, das Informationen enthält und über eine Textalternative verfügt, diese Alternative relevant (außer in Sonderfällen)?
Rahmen
- 2.1 Hat jeder Rahmen einen Rahmentitel?
- 2.2 Ist der Titel jedes Frames mit einem Frame-Titel relevant?
Multimedia
- 4.1 Verfügt jedes vorab aufgezeichnete zeitgebundene Medium, falls erforderlich, über eine Text-Transkription oder eine Audiodeskription (außer in Sonderfällen)?
- 4.5 Verfügt jedes vorab aufgezeichnete zeitgebundene Medium, falls erforderlich, über eine synchronisierte Audiodeskription (außer in Sonderfällen)?
- 4.7 Ist jedes zeitgebundene Medium eindeutig identifizierbar (außer in Sonderfällen)?
- 4.11 Kann jedes zeitgebundene Medium bei Bedarf über die Tastatur und jedes Zeigegerät gesteuert werden?
- 4.13 Ist jedes zeitgebundene und nicht zeitgebundene Medium mit assistiven Technologien kompatibel (außer in Sonderfällen)?
Links
- 6.1 Ist jeder Link eindeutig (außer in Sonderfällen)?
- 6.2 Hat jeder Link auf jeder Webseite eine Bezeichnung?
Skripte
- 7.1 Ist jedes Skript, falls erforderlich, mit assistiven Technologien kompatibel?
- 7.2 Ist die Alternative für jedes Skript mit einer Alternative relevant?
- 7.3 Ist jedes Skript über die Tastatur und jedes Zeigegerät steuerbar (außer in Sonderfällen)?
- 7.4 Wird der Benutzer bei jedem Skript, das eine Kontextänderung auslöst, benachrichtigt oder hat er die Kontrolle darüber?
- 7.5 Werden auf jeder Webseite Statusmeldungen von assistiven Technologien korrekt wiedergegeben?
Obligatorische Elemente
- 8.2 Ist der generierte Quellcode für jede Webseite gemäß dem angegebenen Dokumenttyp gültig?
- 8.6 Ist der Titel jeder Webseite mit einem Seitentitel relevant?
- 8.9 Auf jeder Webseite dürfen Tags nicht ausschließlich zu Darstellungszwecken verwendet werden. Wird diese Regel eingehalten?
Strukturierung der Informationen
- 9.1 Sind die Informationen auf jeder Webseite durch die angemessene Verwendung von Überschriften strukturiert?
- 9.4 Sind alle Zitate auf jeder Webseite korrekt gekennzeichnet?
Darstellung der Informationen
- 10.3 Sind die Informationen auf jeder Webseite auch dann verständlich, wenn die Stylesheets deaktiviert sind?
- 10.6 Ist auf jeder Webseite jeder Link, dessen Art nicht offensichtlich ist, im Verhältnis zum umgebenden Text sichtbar?
- 10.7 Ist auf jeder Webseite für jedes Element, das den Fokus erhält, der Fokus sichtbar?
- 10.8 Sollen auf jeder Webseite versteckte Inhalte von assistiven Technologien ignoriert werden?
- 10.9 Auf jeder Webseite dürfen Informationen nicht ausschließlich durch Form, Größe oder Position vermittelt werden. Wird diese Regel eingehalten?
- 10.10 Auf jeder Webseite dürfen Informationen nicht ausschließlich durch Form, Größe oder Position vermittelt werden. Wird diese Regel in angemessener Weise umgesetzt?
- 10.13 Sind auf jeder Webseite die zusätzlichen Inhalte, die beim Auswählen oder Bewegen des Mauszeigers über eine Schnittstellenkomponente angezeigt werden, vom Benutzer steuerbar (außer in Sonderfällen)?
Formulare
- 11.1 Hat jedes Formularfeld eine Beschriftung ?
- 11.2 Ist jede Beschriftung, die einem Formularfeld zugeordnet ist, relevant (außer in Sonderfällen)?
- 11.10 Wird in jedem Formular die Eingabekontrolle sinnvoll eingesetzt (außer in Sonderfällen)?
- 11.11 Wird in jedem Formular die Eingabekontrolle bei Bedarf durch Vorschläge ergänzt, die die Korrektur von Eingabefehlern erleichtern?
- 11.12 Können bei jedem Formular, das Daten ändert oder löscht, Antworten an einen Test oder eine Prüfung übermittelt oder dessen Validierung finanzielle oder rechtliche Konsequenzen hat, die eingegebenen Daten vom Benutzer geändert, aktualisiert oder abgerufen werden?
- 11.13 Kann der Zweck eines Eingabefeldes abgeleitet werden, um das automatische Ausfüllen der Felder mit den Daten des Benutzers zu erleichtern?
Navigation
- 12.1 Verfügt jede Seitenreihe über mindestens zwei verschiedene Navigationssysteme (außer in Sonderfällen)?
- 12.2 Befinden sich das Menü und die Navigationsleisten auf jeder Seite an derselben Stelle (außer in Sonderfällen)?
- 12.5 Ist die Suchmaschine auf jeder Seite auf dieselbe Weise erreichbar?
- 12.8 Ist die Tabulatorreihenfolge auf jeder Webseite konsistent?
- 12.9 Die Navigation auf jeder Webseite darf keine Tastaturfallen enthalten. Wird diese Regel eingehalten?
- 12.11 Sind auf jeder Webseite zusätzliche Inhalte, die beim Überfliegen, beim Fokussieren oder beim Aktivieren einer Schnittstellenkomponente erscheinen, bei Bedarf über die Tastatur erreichbar?
Konsultation
- 13.3 Verfügt jedes herunterladbare Office-Dokument auf jeder Webseite, falls erforderlich, über eine barrierefreie Version (außer in Sonderfällen)?
- 13.8 Ist auf jeder Webseite jeder bewegte oder blinkende Inhalt vom Benutzer steuerbar?
- 13.10 Sind auf jeder Webseite die Funktionen, die durch eine komplexe Geste nutzbar oder verfügbar sind, auch durch eine einfache Geste verfügbar (außer in Sonderfällen)?
- 13.11 Können auf jeder Webseite Aktionen, die durch Zeigen auf einen bestimmten Punkt auf dem Bildschirm ausgelöst werden, rückgängig gemacht werden (außer in Sonderfällen)?
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde am 17.09.2025 erstellt.
Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen
- Inhalte Dritter, die weder von der betreffenden Einrichtung finanziert oder entwickelt werden noch ihrer Kontrolle unterliegen
Für die Erstellung der Website verwendete Technologien
- HTML 5
- CSS
- Javascript
Testumgebung
Die Überprüfung der Wiedergabe von Inhalten wurde auf der Grundlage der Kombination aus der Referenzdatenbank RGAA 4.1 mit den folgenden Versionen durchgeführt:
- NVDA 2024.1 und Firefox 126
- VoiceOver Mac OS 14 und Safari 17.4
- NVDA 2020.2 mit Firefox 89.0.2t
- NVDA 2020.2 mit Chrome 91.0.4472.124
- Orca 3.34 mit Mozilla Firefox 68
Tools zur Bewertung der Barrierefreiheit
- Erweiterungsleiste zur Kontrolle des Kontrastverhältnisses WCAG Color Contrast Checker
- Erweiterungsleiste RGAA V4.1 Compéthance
- Erweiterungsleiste WAVE Evaluation Tool 3.2.7.2
- Erweiterungsleiste Web Developer Toolbar
- Browser-Inspektor
- PAC (PDF Accessibility Checker) 2021 für Windows
Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden
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Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder einen Dienst nicht zugreifen können, können Sie sich direkt an uns wenden, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten:
- Über unser Online-Formular
- Kontaktieren Sie unseren Datenschutzbeauftragten: dpo@eptimum.com
Rechtsbehelfe
Dieses Verfahren ist in folgenden Fällen anzuwenden. Sie haben uns einen Mangel an Barrierefreiheit auf unserer Website www.eptimum.com gemeldet, der Ihnen den Zugriff auf Inhalte unmöglich macht, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.
- Schreiben Sie eine Nachricht an den Ombudsmann
- Wenden Sie sich an den Ombudsmann in Ihrer Region
- Senden Sie einen Brief per Post (kostenlos, keine Briefmarke erforderlich):
Défenseur des droits
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07